02
2003

Binden Entscheidungen nationaler Markenämter das europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt?

Nein. Nach einer Entscheidung des EuGH vom 19.09.2002, Rs. C-104/00 P (DKV Deutsche Krankenversicherung AG) – Companyline, muss das für die Eintragung von Gemeinschaftsmarken zuständige HABM bei der Beurteilung der Eintragungsfähigkeit einer Marke nicht zu den gleichen Ergebnissen kommen wie ein nationales Markenamt. Im fraglichen Fall versagte das HABM die Eintragung der Marke Companyline für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, anders als das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das am 13.08.1996 die Marke für die DKV eintrug.

‹ zurück zur Übersicht