02
2007

Darf der Betreiber der Download-Seiten rapidshare.de und rapidshare.com die Verantwortung auf den Nutzer abwälzen?

Nein. Das Landgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 18.01.2007, Az. 28 O 15/07, gegen die Betreiber der Download-Seiten rapidshare.de und rapidshare.com jeweils eine einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger Nutzung von Musik-Dateien erlassen. Der Dienstbetreiber haftet für die Verletzung des Urheberrechts und darf die Verantwortung nicht auf den Nutzer abwälzen. Es spielt dabei keine Rolle, dass Rapidshare die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch die Nutzer hochgeladen werden.

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