08
2007

Genügt eine Web-Site als Informationsträger den Anforderungen an einen „dauerhaften Datenträger“ i.S.d. FernAbsG?

Nein. Zwar hat das OLG München in einem nicht rechtskräftigen Urteil zum VerbrKrG das Gegenteil entschieden, die Rechtsauffassung des Gerichts ist jedoch unzutreffend, weil u.a. das Erfordernis der Unabänderbarkeit durch den Unternehmer bei einer Web-Site nicht erfüllt wird.

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