10
2006

Kann ich als Privatmann in eBay beliebig viele gebrauchte Artikel verkaufen?

Nein. In einem Urteil des LG Berlin vom 05.09.2006, Az. 103 O 75/06, wurde eine Frau, die in einem Monat insgesamt 93 Artikel, darunter gebrauchte Kleider ihrer Kinder und Haushaltsgegenstände verkauft hatte, als „Unternehmerin“ eingestuft und unterlag in dem gegen sie gerichteten wettwerbsrechtlichen Abmahnverfahren. Sie wurde zur Zahlung von Anwalts- und Gerichtskosten in vierstelliger Höhe verurteilt. Als Unternehmerin hätte die Frau neben dem Hinweis auf das Rückgaberecht des Käufers beispielsweise Angaben zum Material angebotener Textilien oder zur Mehrwertsteuer machen müssen.

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