11
2001

Kann ich per E-Mail rechtswirksam Verträge schließen, die der Schriftform bedürfen?

Ja. Seit der Änderung der Formvorschriften des BGB im Sommer diesen Jahres ist die eigenhändige Unterschrift der qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz gleichgestellt. Wer über Smartcards mit einer darauf abgelegten elektronischen Signatur verfügt, kann nunmehr auch per E-Mail die Schriftform wahren, wenn er die Mail mit seinem Namen und der Signatur versieht.

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