02
2006

Was muss ich bei der Verwendung von AGB im B2C-eCommerce beachten?

– nicht einfach AGB aus dem Internet kopieren, ohne die relevanten Rechtsprobleme zu prüfen.
– AGB nicht an eine E-Mail anhängen, nachdem der Verbraucher per E-Mail eine Bestellung aufgegeben hat, weil das als neues Gegenangebot gewertet wird.
– gegenüber Verbrauchern nicht von den Regelungen der §§ 312b bis 312e BGB abweichen.
– unzulässig ist auch die Klausel, wonach die Gefahr auf den Käufer übergeht, sobald die Ware das Werk verlassen hat.
– Vorsicht bei „Tarnung“ als privater Anbieter auf Auktionsplattformen – das ist ein Wettbewerbsverstoß.
– ein Rechtsverstoß liegt auch darin, in AGB Verbrauchern eine Rügeobliegenheit für offensichtliche Mängel aufzuerlegen und den Eindruck zu erwecken, dass andernfalls die Gewährleistungsrechte verloren gingen.

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