01
2007

Darf ich auf meinen Webseiten Ausschnitte aus gekauften Stadtplänen und Landkarten verwenden?

Nein. Nach einem Urteil des LG München I vom 15.11.2006, Az. 21 O 506/05 genießen Stadtpläne und Landkarten als Darstellungen wissenschaftlich-technischer Art gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz, wenn es sich um persönliche geistige Schöpfungen im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG handelt. Die schöpferische Eigentümlichkeit einer Karte ergibt sich unter anderem aus der individuellen Auswahl von Darstellungsmitteln wie z.B. Farbgebung, Beschriftung oder Symbolgebung. Bei Nutzung fremden Kartenmaterials auf der eigenen Internetseite steht dem Urheber daher gegen den Betreiber der Internetseite ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung seiner urheberrechtlichen Verwertungsrechte zu. Der Verletzer kann sich nicht damit entlasten, dass seine Internetseite von einem Dritten erstellt wurde, da er die eigenen Inhalte auf seiner Seite auf mögliche Verletzungen fremder Urheberrechte zu untersuchen hat.

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