08
2006

Darf ich den Slogan „Sparen Sie bis zu 40 %“ auf einer Internetseite verwenden, wenn nur wenige Waren 40% verbilligt sind?

Nein. Nach einem Urteil des OLG Naumburg vom 03.02.2006, Az. 10 U 52/05, wird zwar die Werbeaussage „Sparen Sie bis zu 40 %“ von dem angesprochenen Publikum dahin verstanden, dass die angekündigte Verbilligung den Höchstsatz von 40 % nicht überschreitet, jedoch jedes auf der Web-Seite abgebildete Produkt verbilligt ist. Die Aussage gibt nach allgemeinen Sprachverständnis noch keinen Aufschluss darüber, wie hoch die Ersparnis bei den einzelnen Sonderangeboten tatsächlich ist und wie sich die Preissenkung über das insoweit angebotene Sondersortiment verteilt. Von den angesprochenen Verkehrskreisen wird aber erwartet, dass die höchste Verbilligung von 40 % von verschiedenen Produkten erreicht wird, und zwar nicht nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebotes nicht ins Gewicht fallenden Teil der Waren.

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