06
2001

Darf ich Gattungsbegriffe als Domainnamen verwenden?

Ja, nach einem Urteil des BGH vom 17.05.2001 dürfen Gattungsbegriffe als Domainnamen im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, ohne dass man mit dem Vorwurf der wettbewerbswidrigen Kanalisierung von Kundenströmen rechnen muss. Ein Missbrauch wird jedoch u.a. dann vermutet, wenn unter der gleichen Bezeichnung andere TLDs blockiert werden.

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