03
2008

Dürfen Möbelhäuser mit überzogenen Rabatten auf «Mondpreise» werben?

Nein. Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23.10.2007, Az. 11 O 80/07, darf nicht mehr mit Rabatten auf Möbelpreise geworben werden, wenn der Ausgangspreis innerhalb von sechs Tagen vor Angebotsbeginn erhöht worden ist. Bei Werbung mit Rabatten von 30, 50 oder gar 80 Prozent fragen sich Kunden zu Recht, wie solch hohe Preisabschläge möglich sind. Tatsächlich sind die Preisnachlässe nur Scheinrabatte. Die Preise werden erst erhöht, um dann werbewirksam wieder herabgesetzt zu werden. Dieses Vorgehen verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.

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