09
2008

Ist das Schalten von Werbeanzeigen auf Internetseiten, die ohne Zugangsschutz jugendgefährdende Filme zum Download anbieten, wettbewerbswidrig?

Ja. Nach einem Urteil des LG Frankfurt a Main vom 02.01.2008, Az. 3-8 O 143/07, ist die Schaltung eines Werbeangebotes auf einer Internetseite, die das Herunterladen jugendgefährdender, volksverhetzender und gewaltverherrlichender Filme ohne Altersverifikationssystem ermöglicht, wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz unlauter. Die Jugendschutzvorschriften sind Marktverhaltensregelungen im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, weil sie auch die wettbewerblichen Interessen der Verbraucher schützen. Der Werbende ist dann verantwortlich unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung, da er die Internetseite für seine Zwecke ausnutzt.

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