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2006

Ist ein ungewolltes Werbefax an einen Unternehmer auch dann wettbewerbswidrig, wenn es nur auf dem PC ankommt?

Ja. Nach einem Urteil des BGH vom 01.06.2006, Az. I ZR 167/03, ändert der Umstand, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden, nichts daran, dass eine per Telefax unaufgefordert übermittelte Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen ist. Sie ist nur zulässig, wenn der Adressat ausdrücklich oder konkludent eingewilligt hat oder wenn der Absender das Einverständnis aufgrund konkreter Umstände vermuten durfte.
Eine Abmahnung hat aber natürlich nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Absender ermittelt werden kann.

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