10
2002

Muß ich als Auftraggeber für EDV-Fachleute, die ich für meine EDV-Projekte einsetze, Sozialversicherungsbeiträge entrichten?

Ja. Sobald der EDV-Fachmann sich für längere Zeit einseitig an den Auftraggeber bindet und für ihn an wechselnden Einsatzorten tätig wird, wird er zumindest als arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des § 5 I 2 Arbeitsgerichtsgesetz angesehen. Folge: Der Auftraggeber hat Sozialversicherungsabgaben zu entrichten, Urlaub zu gewähren, ein Arbeitszeugnis zu erstellen u.a.m. Tipp: Projektverträge sorgfältig gestalten, um solche Folgen zu verhindern.

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