04
2003

Muss ich es hinnehmen, wenn mein Internet Service Provider, der im Rahmen eines Auftrages für Webhosting-Leistungen auch den von mir erdachten Domainnamen besorgen soll, diesen unter seinem eigenen Namen registriert?

Nein. Nach einer Entscheidung des OLG München vom 05.12.2002, Az. 6 U 5770/01, kann der Leistungsempfänger verlangen, dass die Domain auf ihn übertragen und für ihn angemeldet wird, wenn als Vertragsleistung „das Besorgen“ einer Domain festgelegt wurde.

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