09
2002

Muss ich nun eine AGB-Klausel über Deaktivierungsgebühren in meinem Handy-Vertrag hinnehmen oder nicht?

Nein. Am 18.04.2002 hat der BGH entschieden, dass solche Klauseln unwirksam sind. Sie belasten den Kunden unangemessen. Schließlich müsse jeder Vertragspartner seine eigenen vertraglichen Pflichten erfüllen. Eine Grundlage für die Abwälzung der Kosten auf den Kunden finde sich im Gesetz nicht.

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