10
2004

Wie nah darf ich mich in der Werbung an bekannte Marken anlehnen?

Ein als Unternehmer anzusehender Anbieter bewarb bei eBay eine Brosche mit dem Artikeltext „im Cartier-Stil“. Das OLG Frankfurt am Main sah in seiner Entscheidung vom 27.07.2004, Az. 6 W 80/04, hierin eine unlautere vergleichende Werbung, da die Wertschätzung des von der Klägerin verwendeten Kennzeichens „Cartier“ in unlauterer Weise ausgenutzt werde.

‹ zurück zur Übersicht