07
2007

Google Adwords

Darf man fremde Marken als Adword verwenden?
Die Frage ist derzeit leider noch nicht eindeutig zu beantworten. Der BGH hatte im Mai letzten Jahres in der Verwendung fremder Kennzeichen in Metatags eine Markenverletzung angenommen. Die Entscheidung ging jedoch im Rahmen eines Versäumnisurteils (Az. I ZR 183/03) zugunsten der Klägerin aus, weil die beklagte Partei trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen war. Dabei war die Klage in erster und zweiter Instanz abgewiesen worden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.07.2003, Az. 20 U 21/03), die Chancen für einen Sieg der Beklagten also nicht gerade gering.
In der Folge haben einige Gerichte die Metatag-„Entscheidung“ auf Adwords übertragen und eine Markenverletzung angenommen. Andere sind gegenteiliger Auffassung. Eine dritte Meinung geht von einer Wettbewerbs- nicht aber einer Markenverletzung aus. Nun ist gegen ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.01.2007, Az. 20 U 79/06, das in der Verwendung eines fremden Kennzeichens als Google-Adword keine kennzeichenmäßige Benutzung und damit keine Markenverletzung sah, das Rechtsmittel der Revision zum BGH eingelegt worden. Der BGH wird sich also demnächst auch zu Adwords äußern und der Unsicherheit hoffentlich ein Ende bereiten – wenn die Parteien mitspielen. Falls Sie selbst Beklagter in einem diesbezüglichen Prozess sind, wäre nach meiner Erfahrung ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BGH vielleicht ganz sinnvoll.

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