02
2006

Google und das Markenrecht

Nach einem Beschluss des LG Braunschweig vom 28.12.2005, Az. 9 O 2852/05, begründet die Verwendung fremder Marken als Adword eine Markenrechtsverletzung

Google ermöglicht dem Werbenden über Adwords, selbst gewählte Schlüsselbegriffe mit einer auf der Plattform der Suchmaschine erscheinenden kostenpflichtigen Werbeanzeige kontext-sensitiv zu verknüpfen. Die Verletzer verwendeten ein Adword, das aus der Marke eines anderen Unternehmens gebildet wurde. Entscheidend sei, dass Adwords für Internetnutzer nicht sichtbar seien, ihre Verwendung aber zu Treffern führe. Es sei von einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalls auszugehen, die die Vorstellungen des Verbrauchers bei Eingabe des konkreten Zeichens und der ihm sodann angezeigten Trefferliste berücksichtige. Die Verwendung von Adwords solle Suchmaschinen dazu veranlassen, bei Eingabe der fremden Marke die Werbung des Verletzers anzuzeigen, obwohl der Suchbegriff als Marke einem anderen Inhaber zugeordnet ist.
Durch die Hinweise auf die Anzeige, erfolge eine gedankliche Verknüpfung, wonach dort Waren der Markeninhaberin angeboten würden. Die Verletzer nutzten so die von der Markeninhaberin aufgebaute Kraft der Marke und missbrauchten die für Marken spezifische „Lotsenfunktion“.
Der Streitwert der Angelegenheit betrug 50.000,- €.

‹ zurück zur Übersicht