02
2004

Mp3-Download legal?

Die Änderungen im Urheberrecht im September 2003 lassen die Strafbarkeit von Betreibern und Nutzern von Musiktauschbörsen in einem neuen Licht erscheinen. Dabei macht es durchaus einen Unterschied, ob man „empfängt“ oder „sendet“.

Durch die Änderung des Urheberrechtsgesetzes ist das Bereitstellen von Musikdateien zum Download zweifelsfrei strafbar geworden. Die bloße Recherche nach Dateien ist dagegen nach wie vor straflos. Der Download zum Privatgebrauch ist nicht strafbar, wenn eine Musikdatei nicht „offensichtlich rechtswidrig hergestellt“ wurde. Mit dieser Ausnahmeregelung dachte man, alle in Musiktauschbörsen angebotene Musikdateien in den Griff bekommen zu haben. Es sind aber Fallgestaltungen denkbar, bei denen die Musikdateien durchaus legal zustande gekommen sind, etwa beim Rippen von ordnungsgemäß gekauften CDs, und die erst später den Weg in ein Downloadverzeichnis gefunden haben. Um von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten“ mp3-Dateien ausgehen zu können, müssen weitere Umstände hinzutreten. Damit ist der Download von Angeboten in Tauschbörsen zum privaten Gebrauch straflos, nicht jedoch das Bereitstellen derselben Dateien.

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