02
2007

Wird Drucken für uns teurer?

Vorerst nicht.
Die Hersteller von Computer-Druckern müssen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: 20 U 38/06) keine Urheberrechtsgebühr an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort zahlen. Mit dieser Entscheidung gab das Gericht einer Berufungsklage von Drucker-Herstellern statt, wie eine Sprecherin am 24.01.2007 sagte. Die VG Wort hatte von den Herstellern rückwirkend ab 2001 eine Abgabe für jedes verkaufte Gerät verlangt, weil mit Druckern geschützte Werke vervielfältigt werden könnten. Nach Schätzungen wären auf die Hersteller Gesamtkosten von mehr als 400 Millionen Euro zugekommen. Dagegen hatten sich die Hersteller Canon, Epson, Kyocera und Xerox zur Wehr gesetzt. Ihr Argument: Drucker können im Alltag nicht in nennenswertem Umfang zur Vervielfältigung genutzt werden.
Mit seiner Entscheidung hob das Oberlandesgericht (OLG) ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts vom Januar 2006 auf, das der VG Wort Recht gegeben hatte. Eine offizielle Begründung der OLG-Entscheidung steht noch aus. Die VG Wort will beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision gegen das Urteil einlegen. Dort ist bereits ein ähnlicher Fall anhängig, der auf einer Entscheidung des OLG Stuttgart aus dem Jahr 2005 basiert. Dieses hatte den Hersteller Hewlett-Packard zur Zahlung von 1,4 Millionen Euro verurteilt.
Die VG Wort mit Sitz in München verwaltet die Urheberrechte für Autoren und Künstler. Für die Zweitverwertung ihrer Texte erhebt die VG Wort Gebühren und schüttet sie an die Autoren aus.

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