03
2005

Beginnt die Verjährung von Ansprüchen von Bankkunden wegen fehlerhafter Anlageberatung erst wenn Kursverluste eintreten?

Nein. In einem Verfahren vor dem OLG München vom 06.10.2004, Az. 7 U 3009/04, in dem ein Bankkunde geltend machte, die Anlageempfehlung der Bank habe nicht seiner konservativen Anlagestrategie entsprochen, hat das Gericht entschieden, die Verjährungsfrist des § 37 a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) laufe bereits ab der Anschaffung risikoträchtiger Wertpapiere ohne Rücksicht darauf, ob Kursverluste bereits eingetreten seien. Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Richtlinie 93/22/EWG über Wertpapierdienstleistungen vom 10.05.1993 stehe dem nicht entgegen.

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