09
2005

Darf ich mit der Aussage „Gelddifferenz zurück, wenn Sie Vergleichbares billiger kaufen“ werben?

Ja. Nach einem Urteil des Hanseatischen OLG vom 24.02.2005, Az. 3 U 203/04, werde schon wegen der „Geld-zurück-Garantie“ für den Adressaten die eingeräumte Möglichkeit erkennbar, dass es etwas Besseres geben könnte. Dass dabei nur vergleichbare Angebote in Betracht kommen können, sei selbstverständlich und werde auch vom Verkehr nicht anders gesehen und erwartet. Die in der Aussage möglicherweise liegende Spitzengruppenberühmung mache keinen Mitbewerber oder dessen Ware erkennbar, es fehle daher am Werbevergleich.

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