03
2008

Darf ich nun fremde Marken als AdWords bei Google verwenden, oder nicht?

Jain. Nach einem Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 26.02.2008, Aktenzeichen: 6 W 17/08, liegt in der Verwendung einer fremden Marke als Google-AdWord keine kennzeichenrechtlich relevante Benutzung, wenn bei Eingabe der Marke in die Suchmaschine die durch das Keyword zugesteuerte Werbeanzeige als solche klar und eindeutig erkennbar und von der Trefferliste getrennt dargestellt wird. Dies sei bei der Gestaltung der Trefferliste bei Google der Fall, da die Platzierung der Anzeige neben den Ergebnissen der Suchmaschine erfolge. Da andere Oberlandesgerichte gegenteiliger Auffassung sind und der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden hat, kommt es bei der Rechtsverfolgung darauf an, welches Gericht man anruft. 😉

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