07
2008

Darf ich von den eBay-AGB abweichende eigene Regelungen treffen, die dem Verbraucher auferlegen, offensichtliche Mängel sofort nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen?

Ja. Nach einem Urteil des OLG Köln vom 16.05.2008 in einer Eilsache, Az. 6 U 26/08, liege keine Irreführung der Verbraucher darin, dass sich ein Verwender die AGB der eBay-Plattform einerseits „zu Eigen“ mache, dann aber inhaltlich selbständige AGB benutze. Auch die genannte Klausel verstoße nicht gegen Wettbewerbsrecht, da die AGB-Regelungen in den §§ 305 ff BGB in der Regel keine Marktverhaltensregeln darstellten, weil sie nicht speziell Belange der Verbraucher zum Gegenstand haben, sondern ohne konkreten Bezug zum Marktverhalten lediglich die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei der künftigen Abwicklung der abzuschließenden Verträge gestalteten.

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