02
2002

Haben E-Mails zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beweiskraft?

Das ArbG FFM hat am 9.1.02 (Az. 7 Ca 5380/01) entschieden, daß dem elektron. Briefverkehr grundsätzlich Beweiskraft zukomme, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber so kommunizieren. Im konkreten Fall ging es um einen Aufhebungsvertrag, in dem einige Passagen vergessen wurden. Die entsprechenden Vereinbarungen waren aber zuvor per Mail getroffen worden und galten somit.

Ich halte das Urteil für unzutreffend, da die gesetzliche Regelung Beweiskraft nur für qualifiziert signierte Mails vorsieht.

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