05
2002

Ist der Lieferant eines Computer-Gesamtsystems, der nach dem Auftreten eines Softwareproblems zusagt, die Anlage mangelfrei zu stellen, auch verpflichtet, die Hardware aufzurüsten, wenn die neue Software nicht auf der alten Hardware läuft?

Ja. Nach einem Urteil des OLG Dresden muss der Lieferant auch die Hardware aufrüsten, wenn er wissen musste, dass sie z.B. mangels ausreichender Hauptspeicherkapazität nicht problemlos mit der neuen Software laufen würde.

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