01
2006

Ist E-Mail-Werbung ohne Einwilligung des Empfängers als unzumutbare Belästigung wettbewerbswidrig?

Ja. Nach einem Urteil des LG Dortmund, vom 30.08.2005, Az. 19 O 20/05, handeln ein Unternehmen und dessen Geschäftsführer, der insofern mithaftet, wegen unzumutbarer Belästigung unlauter, wenn sie im geschäftlichen Verkehr Werbung durch elektronische Post versenden, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt und vor Zusendung der E-Mail-Werbung eine Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten bestand. Eine an sich unzulässige Werbung kann auch nicht dadurch zulässig werden, dass dem Empfänger nahegelegt wird, entsprechende Filterprogramme einzurichten. Der Streitwert wurde auf 7.000,00 € festgesetzt.

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