12
2007

Ist es wettbewerbswidrig, im Internet Porno ohne Zugangsbeschränkung zu verbreiten?

Ja. Nach einem Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 17.10.2007, Az. 2-06 0 477/07, handelt ein Anbieter einer Internetseite, auf der u.a. pornografische Darbietungen ohne jegliche Zugangsbeschränkung verbreitet werden und dabei die Volljährigkeit der Internetnutzer nur durch ein Altersverifikationssystem überprüft wird, das nutzerseitig auf der Übermittlung einer Personalausweis-, Reisepass- oder Führerscheinkopie sowie der hierauf beruhenden Verifikation des Alters basiert, ohne dass dabei die persönliche Identifikation des Nutzers, etwa im Rahmen des Post-Ident-Verfahrens, bei seiner Registrierung erfolgt, wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften wettbewerbswidrig. Der Streitwert betrug 35.000,00 €.

‹ zurück zur Übersicht