09
2003

Ist „Fremdgehen“ ein Tabuwort in der Werbung?

Unter gewissen Umständen ja. Das OLG Jena (Az. 2 U 268/02) hat am 28.08.2002 entschieden, dass die Vokabel einen negativen Beigeschmack aufweise, der geeignet ist, einen Wettbewerber herabzusetzen oder ihn zu verunglimpfen. Ein Unternehmen hatte in einer Zeitungsanzeige zwei Artikel beworben, worauf der Wettbewerber in einer Folgeanzeige einen Ausriss des Originals zeigte und ähnliche Produkte unter der Überschrift „Fremdgehen kann teuer werden“ billiger anbot.

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