09
2006

Kann ich als Unternehmer abgemahnt werden, obwohl ich für Verbraucher bei ebay eine Widerrufsbelehrung eingestellt habe?

Ja. Nach einem Beschluss des KG Berlin vom 18.07.2006, Az. 5 W 156/06, stellt eine für den Verbraucher unklare Widerrufsbelehrung bei ebay eine unlautere Wettbewerbshandlung dar. Wenn die Belehrung etwa lautet: „Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen … widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. …“ ist sie falsch, da „Mit Erhalt der Ware“ die Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn dem Verbraucher bis dahin auch die Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird und gem. §355 Abs. 2 Satz 2 BGB bei einer Belehrung nach Vertragsschluss die Frist einen Monat beträgt. Das betrifft die „Sofort-Kaufen“-Option, bei der der Vertragsschluss bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustandekommt, wenn ein Nutzer diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Nutzer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.

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