06
2002

Kann ich bei einem Domain-Streit den Admin-C verklagen?

Nein. Nach einem Urteil des OLG Koblenz muss der Kläger den bei dem entsprechenden NIC registrierten Domaininhaber verklagen. Der Admin-C ist lediglich ein Bevollmächtigter, der im Zweifel keine Befugnis zur Führung von Prozessen hat. Eine gegen ihn gerichtete Klage wäre als unbegründet abzuweisen.

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