10
2005

Kann ich für spätere Internetveröffentlichungen meiner Werke zusätzliches Entgelt verlangen?

Grundsätzlich ja. Nach einem Urteil des Hanseatischen OLG vom 24.02.2005, Az. 5 U 62/04, kommt es darauf an, ob eine einmal geschlossene Nutzungsvereinbarung die Veröffentlichung der urheberrechtlich geschützten Werke in Form von digitalisierten Zeitungen bzw. Zeitschriften im Internet erfasst hat. Ist das nicht der Fall, ist eine entsprechende spätere Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers unzulässig. Bei einem Vertragsschluss im Jahre 1986 zwischen einem Fotografen/Autoren und einem Verlag war eine solche Nutzung jedenfalls eine „noch nicht bekannte Nutzungsart“. Das änderte sich spätestens mit dem Jahr 1993.

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