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2002

Kann ich in Arbeitsverträgen Vertragsstrafen zulasten der Arbeitnehmer vereinbaren?

Ja. Nach einer Entscheidung des ArbG Duisburg vom 14.08.2002, Az. 3 Ca 1676/02 (Berufung wurde zugelassen) verstößt eine Klausel, mit der der AN zur Zahlung zweier Wochenlöhne verpflichtet wird, wenn er nicht fristgerecht kündigt, nicht pünktlich seine Arbeit aufnimmt oder wegen wichtiger Gründe fristlos entlassen wird, nicht gegen § 309 Nr. 6 BGB. Die Frage ist jedoch nicht unumstritten.

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