11
2005

Müssen Nürnberger Bratwürste aus Nürnberg stammen?

Ja. In einem Urteil des LG München I vom 11.10.2005, Az. 33 O 5401/05, ist es einem Münchener Metzgereibetrieb untersagt worden, Bezeichnungen für seine Produkte zu verwenden, die ähnlich lauten wie «Nürnberger Bratwürste» oder «Nürnberger Rostbratwürste». Der Verbraucher dürfe nicht zu der irrigen Annahme verleitet werden, dass die eigentlich in München hergestellten Produkte aus Nürnberg kommen. Die Entscheidung fußt auf dem europäischen Schutz geographischer Bezeichnungen. Die Nürnberger Wurstwaren sind seit 2003 EU-weit geschützt. Der beklagte Metzger ist Zulieferer der Münchner Traditionsgaststätte «Nürnberger Bratwurst Glöckl am Dom».

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