05
2002

Muss ich das Entgelt für 0190-Dienste zahlen, wenn die Verbindung mehr als eine Stunde dauerte?

Nein. Nach einer Entscheidung des LG Heidelberg, Az. 5 O 19/02 müssen Anbieter von sog. Mehrwertdiensten, die bei längeren Verbindungen zu hohen Entgelten führen können, dafür sorgen, dass die Verbindungen spätestens nach einer Stunde unterbrochen werden. Bleibt die Verbindung aufrecht erhalten, schuldet der Kunde lediglich das Entgelt für die erste Stunde.

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