09
2007

Reicht es aus, in eBay die Widerrufsbelehrung innerhalb der 90-Tage-Frist zum Abruf bereit zu halten?

Nein. Nach dem Urteil des Landgerichts Hanau vom 12.06.2007, Az. 5 O 34/07, ist eine Belehrung über die Widerrufsfrist von zwei Wochen eines Internet-Versandhandels auch dann wettbewerbswidrig, wenn bei eBay-Angeboten die Möglichkeit besteht, innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf die Angebotsseite mit der Belehrung über die Widerspruchsfrist aufzurufen. Dies entspreche nicht den Anforderungen an die Textform. Durch die bloße Möglichkeit des erneuten Onlineabrufs gelange die Datei nicht in den Herrschaftsbereich des Verbrauchers, was aber für einen formgerechten Zugang erforderlich sei.

‹ zurück zur Übersicht