03
2004

Sind unterschiedliche Bindungsfristenin Provider-AGB zulässig?

Nein. In einem nicht rechtskräftigen Urteil vom 30.10.2003 hat das OLG Koblenz (Az. 2 U 504/03) eine Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Der Kunde eines befristeten Vertrages sei unangemessen benachteiligt, wenn er nur mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen könne, der Provider dagegen jederzeit mit einer Frist von vier Wochen. Der Senat wendete damit die Rechtsprechung zu asymmetrischen Kündigungsfristen an.

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