01
2005

Was kann man gegen Spam, IP-Spoofing und Viren unternehmen?

Es gibt keine speziellen Gesetze gegen Spam-Mails. Private Empfänger unerwünschter Mails haben einen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Gewerbetreibende haben Abwehransprüche wegen Eingriffs in ihren Gewerbebetrieb und gegen Mitbewerber zusätzlich wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens. Auch einem Provider stehen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz zu, wenn dessen Mail-Server zur Versendung von Spam-Mails missbraucht wurden. Aber es gibt kaum rechtliche Möglichkeiten, gegen die „Entführung“ eigener Domains in Spam-Absenderadressen vorzugehen.

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