09
2000

Geschützte Links

Die Daten einer Linksammlung sind als Datenbankwerk Im Sinne des Urheberrechtsgesetzes Schutzfähig, wenn sie systematisch angeordnet und einzeln zugänglich sind. Außerdem müssen sie eine arbeits- und zeitintensive Aufbau- und Pflegephase aufweisen. Das rechtskräftige Urteil bezieht sich auf die Linkliste der Site www.kidnet.de mit 251 alphabetisch geordneten URLs auf Eltern-Kind-Initiativen. Die Daten wurden fast alte aufgrund persönlicher Kontakte zwischen der KidNet-Redaktion und den Organisationen recherchiert, redaktionell bearbeitet und vor der Einstellung in die Internetseiten mit Hilfe von Experten auf ihre pädagogische Unbedenklichkeit und Seriosität überprüft (LG Köln, 25.8.1999, Az. 28 0 527/98).

Irreführender Festpreis Ein Internet-Service-Provider (ISP) handelt wettbewerbswidrig, wenn er in seiner Werbung „Internet zum Festpreis“ anbietet, sich sein Angebot aber lediglich auf die Grundgebuhr bezieht und die Verbindungsentgelte gesondert erhoben werden. Das Urteil bezieht sich auf den Umstand, dass sich die angesprochene Zielgruppe bei dem Begriff „Festpreis“ einen Preis vorstellt, bei dem nichts mehr hinzukommt“ (LG Hamburg, 13.10.1999, Az. 406 0104/99).

Urinieren erlaubt Die Darstellung der animierten Figur eines Internet-Tierrechtsmagazins, das auf die Markenabbildung eines Jagdschutzverbandes uriniert, ist durch das .Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt (OLG Köln, 10.3.2000, Az. 6 U 152/99).

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