06
1999

Netzausfall im Jahr 2000 – Schlichtung statt Streit

Sie haben Ihren PC auf das Jahr 2000 vorbereitet. Am 1. Januar gehen Sie ins Netz, und plötzlich stürzt er doch ab. Im Netzwerk hat ein „Uralt-PC“ alles lahmgelegt. Wer haftet nun dafür?

Silvesterabend. Mit dem Sektglas in der Hand schauen Sie gebannt auf den Bildschirm. Der Chat beginnt gerade sehr romantisch zu werden. Gerade wollen Sie Ihr Glas an die Mattscheibe stoßen, als der Rechner „einfriert“. Hektische Betriebsamkeit, Fehlersuche, erneute Anwahl – keine Reaktion. Statt Liebesgrüße aus Moskau eine schnöde Fehlermeldung. Irgendwo ist es doch zu einem gravierenden Ausfall gekommen, der Teilbereiche des weltweiten Netzes betroffen hat. Wenngleich das geschilderte Szenario keinen echten Schaden anrichtet, so wird es auf anderen Ebenen zu heftigen Auseinandersetzungen über die Schuldzuweisung bei Ausfällen kommen.

Chaos

Das Schreckensbild des Jahr-2000-Problems ist natürlich Wasser auf die Mühlen der Unternehmensberater und Softwareanbieter, die allerlei Prüfungsangebote und Check-Programme auf den Markt werfen. Selbst wer seriöserweise nicht in die Panikmache miteinstimmt, weist aber auf die Risiken hin, die vor allem auch aus dem Bereich der „Embedded Systems“ herrühren können. Solche datumsgesteuerten Mikrochips finden sich heute überall, selbst in Geräten, in denen wir sie auf Anhieb nicht vermuten. Hinzu kommt, da heute letztlich kein System mehr unabhängig ist. Ob Reisebuchungen oder Geldverkehr, alles findet im Wege der globalen Vernetzung statt. Wenn hier Fehlfunktionen auftreten, wird ein Schuldiger gesucht. Im Rahmen herkömmlicher Schadensbearbeitung muß ein Geschädigter auch beweisen können, da der Angeklagte den Schaden tatsächlich verursacht hat. Gerade im Bereich der Informationstechnologie beginnt dann das hinlänglich bekannte Ringelreihen: Der Geschädigte deutet auf den Hardware-Lieferanten, der zeigt auf den Software-Anbieter, dieser wiederum verweist auf den Administrator. Da kann man auch gleich eine Münze werfen, um jemanden vor den Kadi zu zerren. Solange aber die gegenseitigen Schuldzuweisungen anhalten, stehen womöglich die Server still. Außerdem tobt ein langjähriger, unerfreulicher Rechtsstreit mit allem was dazu gehrt: Sachverständigengutachten, Obergutachten, Zeugenaussagen und Ordner voll Papier. Dabei wäre mit einem bisschen guten Willen und Eigeninitiative eine intelligente Alternative denkbar.

Der Mittler

Statt jahrelangen Rechtsstreitigkeiten mit Ungewissem Ausgang ist in vielen Fällen ein neutraler Mediator vorzuziehen. Dieser sorgt dafür, daß Ergebnisse erzielt werden. Die herkömmliche Anwaltsrolle ist hier überfordert. Der Anwalt ist Parteivertreter und muß daher immer versuchen, das Bestmögliche für seinen Auftraggeber herauszuholen. Das Bestmögliche für einen ist aber in den seltensten Fällen ein tragfähiges Konzept für eine Gruppe mit naturgemäß widerstreitenden Interessen. Deswegen ist ein Verfahren, bei dem diese Interessen auch zum Gegenstand der gemeinsamen Erwägungen gemacht werden können, überlegen. Genausowenig wie sich die Parteien eine Gerichtsverhandlung vor Richtern mit ungenügenden Kenntnissen der EDV wünschen können, weil sie zunächst ihre Anwälte mit dem entsprechenden Detailwissen ausstatten müssen, die dann ihrerseits versuchen, dem Gericht die Problematik näherzubringen, wäre ein Mediator, der vorwiegend im Familienkonflikt tätig war, der richtige Ansprechpartner. Aus diesem Grund möchten wir auch auf die zu Beginn des Jahres gegründete Mediation Network GbR (http://www.MediationNetwork.de) aufmerksam machen, deren Gesellschafter über die nötigen Schnittstellenkompetenzen aus den Bereichen Recht, IT und alternative Konfliktbearbeitung verfügen.

Konstantin Malakas/gun E-Mail: ramalakas@weblawyer.de

WAS IST MEDIATION?

Mediation (engl. „Vermittlung“) ist ein ursprünglich in den USA entwickeltes Verfahren zur außergerichtlichen, einvernehmlichen Überwindung von Konflikten zwischen zwei oder mehreren Kontrahenten, die ihre Lösung selbst erarbeiten und dabei die Hilfe eines unparteiischen Mediators, der keine eigene Entscheidungsbefugnis hat, in Anspruch nehmen. Der Mediator oder die Mediatorin oder auch ein Team wird von den Parteien gemeinsam ausgewählt und erhält ein vorher vereinbartes Honorar.

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