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2000

Powershopping

Anbieter von Powershopping verstoßen gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das deutsche Wettbewerbsrecht geht von der Idealvorstellung aus, das ein Verbraucher ausschließlich sachliche Kriterien wie Qualität und Preis für seinen Kaufentschluss zu berücksichtigen habe. In der Realität versuchen die Anbieter jedoch, die Verbraucher mit allerlei unwesentlichen Umständen z beeinflussen. Im Falle des Powershoppings wird dem Verbraucher vorgegaukelt, er könne aufgrund der Bestellmenge günstigere Preise erzielen. Außerdem wird der Spieltrieb der Verbraucher ausgenutzt und derart mit dem Angebot gekoppelt, dass der Kaufentschluss unsachlich beeinflusst wird. (LG Köln, Az. 31 0 990/99)

Domain-Namen

Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt stellt fest, dass der Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ in dem Fall auch für die Registrierung von Internet-Domainnamen gilt, dass zwei Unternehmen zwar die gleiche Bezeichnung verwenden, aber in vollkommen unterschiedlichen Branchen tätig sind, so dass eine Verwechselungsgefahr nicht besteht. Hier kann das ältere Unternehmen nicht das jüngere verdrängen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (LG Frankfurt am Main, Az. 6 U 81/99, (alcon.des))

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