03
1999

Provider-Absturz – Wer soll das bezahlen?

E-Commerce und Bestellungen im Internet sind im Kommen. Doch was passiert, wenn der Server Ihres Providers einmal abstürzt? Wer haftet dann für die Einnahmeausfälle?

Der Provider hat wieder einmal Schwierigkeiten oder stellt gerade sein Netzwerk um. Das kann dauern. Was für den Normaluser ärgerlich ist, kann aber Firmen in Zukunft an den Rand des Ruins treiben. Nämlich dann, wenn ein Großteil der Produktbestellungen über das Internet läuft.

Die Haftung

Wer haftet aber für Einnahmeverluste durch einen Systemausfall des Providers? Grundsätzlich haftet nur, wer eine Leistungsstörung auch tatsächlich verschuldet. Dies kann vorsätzlich oder fahrlässig geschehen.

Die Schuldfrage

Die fragliche Leistung muß in einem Vertrag festgehalten sein. In den meisten Fällen ist die Ermöglichung des Zugangs zu den verschiedenen Diensten des Internets ein Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Internet Service Provider. Wenn der Provider jedoch einen vereinbarten Dienst nicht erbringt oder seine Leistungen nicht zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort erfüllt, besteht Nichterfüllung des Vertrages. Schlechterfüllung liegt vor, wenn der Provider seine Pflichten nicht in korrekter Weise, also in der Regel nicht ausreichend schnell oder zuverlässig, erfüllt.

Schadensersatz

Für den Fall, da man trotz der entstandenen Schäden bei seinem Provider bleiben möchte, sollte man am Vertrag festhalten. Einen durch Schlechtleistung entstandenen Schaden kann man sich ersetzen lassen und muß dafür grundsätzlich keine Abmahnung vorausschicken. Der Kunde muß dann den Provider weiterhin voll bezahlen, kann aber die Kosten, die ihm etwa für einen zeitweise genutzten anderen Provider entstanden sind, verrechnen. Der Kunde ist also so zu stellen, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden. Im Falle der Kündigung des Vertrages ist der Kunde so zu stellen, als hätte er den Vertrag mit seinem alten Provider nie abgeschlossen. Dann sind die Kosten zu ersetzen, die durch den Wechsel zu einem anderen Provider entstehen, sowie den entstandenen Schaden. Man kann dem Provider aber auch eine angemessene Frist mit dem Hinweis setzen, da nach ungenutztem Ablauf dieser Frist, der Vertrag gekündigt wird. Auch sollte man sich etwaige Schadensersatzansprüche vorbehalten. Welche Frist als angemessen angesehen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Dies können wenige Tage bis zu drei Wochen sein. Verstreicht die Frist ungenutzt, muß fortan auch kein Entgelt mehr gezahlt werden.

Beschränkte Haftung

Der Provider kann aber die Haftung beschränken. Dies ist nur für leichte Fahrlässigkeit möglich. Ist die Leistung des Providers dauerhart inakzeptabel und bessert sich auch nach einer Abmahnung nicht, wird sich der Provider nicht auf Haftungsfreistellungsklauseln berufen können. Wenn auch noch ausgeschlossen werden kann, da der Netzbetreiber(in der Regel die Deutsche Telekom AG) für die schlechte Leistung verantwortlich ist, könnte man dem Provider gar Vorsatz unterstellen. Wer zum Beispiel durch Überbuchung preisgünstig anbietet, wird nicht argumentieren können, bei tiefen Preisen seien auch niedrige Leistungswerte zu akzeptieren.

Konstantin Malakas, Rechtsanwalt E-Mail: rmalakas@t-online.de

Für den Umgang mit Providern

  • Beachten Sie die Testberichte über Provider in Fachzeitschriften.
  • Vergleichen Sie die ermittelten Daten mit Ihren durchschnittlichen Werten übereinen bestimmten Zeitraum.
  • Bei dauerhaft großen Abweichungen vom Durchschnitt mahnen Sie Ihren Provider unter Setzung einer angemessenen Frist ab.
  • Versuchen Sie herauszufinden, ob sich schlechte Leistungsdaten auf eine bestimmte Zeit konzentrieren.
  • Bedenken Sie besonders hohe Netzauslastungen durch durchschnittliches Nutzerverhalten (Wochenendpeaks).
  • Berücksichtigen Sie angemessene Wartungszeiten Ihres Providers.
  • Prüfen Sie die Einhaltung von Leistungszusagen.
  • Hinterfragen Sie den Grund für ein besonders preiswertes Angebot.
  • Wägen Sie vor einer Kündigung den Aufwand ab, den die Änderung von E-Mail und IP-Adressen verursacht.

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