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Darf ich Prestige-Ware im Discount vertreiben?

Nein. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23.04.2009, Az. C‑59/08, kann der Markeninhaber im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems vertraglich bestimmen, dass seine Ware zum Zweck der Erhaltung des Bekanntheitsgrads und des Ansehens der Marke nicht an Discounter verkauft werden darf. Art. 8 II der MarkenRiLi erlaube es dem Lizenzgeber, seine Markenrechte geltend zu machen, wenn der Lizenznehmer gegen Vereinbarungen verstößt, die die Qualität der Waren betreffen. Zur Qualität von Waren zähle auch der Prestigecharakter, der ihnen eine luxuriöse Ausstrahlung verleihe.

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